Alkohol am Lenker – Finger weg vom Fahrrad, wenn Sie nach einer Party einmal zu viel Alkohol getrunken haben. Wer glaubt betrunken mit dem Fahrrad sicher unterwegs zu sein, der irrt sich gewaltig. Einem jeden sollte klar sein, dass man das Fahrrad schiebt, wenn man alkoholisiert ist.
Eine Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB, kann grundsätzlich auch mit dem Fahrrad begangen werden, auch wenn dieses zunächst kein Kraftfahrzeug darstellt. So liegt in diesem Fall eine Trunkenheitsfahrt vor, sobald der Fahrzeugführer nicht mehr in der Lage ist sein Fahrzeug sicher zu führen (unter den Begriff Fahrzeug fallen Übrigends auch Fahrräder). Sollte der Fahrradfahrer also unter Einfluss von Alkohol verkehrsauffällig geworden sein, so kann eine Promillegrenze von 0,3 herangezogen werden.
Weiterhin gilt folgendes:
- Alkoholgehalt im Blut von 0,3 bis unter 1,6 Promille
- Soweit keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen nicht strafbar
- Wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen, strafbar nach §316 StGB. Konsequenzen sind 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 1 Jahr)
- Sollte es alkoholbedingt zu einem Verkehrsunfall kommen oder ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, so ist die Handlung nach §315c strafbar. Konsequenzen sind 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre), zivilrechtliche Haftung für den Unfallschaden, die private Haftpflicht kann unter Umständen eine Regulierung ablehnen (wegen grober Fahrlässigkeit)
In diesem Rahmen ist ein Entzug der Fahrerlaubnis sowie ein Fahrverbot nicht vorgesehen. Eine MPU ist ebenfalls nicht automatisch vorgesehen. Sobald eine Wiederholungstat vorliegt, kann es zur Anordnung eine MPU kommen.
- Alkoholgehalt im Blut von 1,6 Promille und mehr
- Strafbar, gem. §§ 316 bzw. 315c StGB in jedem Fall. 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 1 Jahr)
- Sollte es zu Personen- und/oder Sachschäden kommen, so gelten die folgenden Konsequenzen: 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre), zivilrechtliche Haftung für den Unfallschaden, die private Haftpflicht kann unter Umständen eine Regulierung ablehnen (wegen grober Fahrlässigkeit). Darüber hinaus wird eine MPU angeordnet um die Fähigkeit Kraftfahrzeuge zu führen zu überprüfen.
Es kann also wie man sieht unter Umständen und mit einem hohen Promille Wert im Blut zum Führerscheinentzug, bzw. zur Anordnung einer medizinisch psychologischen Untersuchung kommen (MPU), die sehr schnell sehr teuer werden kann.
Es gilt wie auch beim Auto und fahren dieses Gefährts bzw. der anderen. Wenn man fährt, sollen keine alkoholischen Getränke getrunken werden, so hat man keinerlei Probleme und man muss sich nicht mit den durchaus sehr weitgreifenden und sehr störenden Konsequenzen auseinander setzen. Es kann durchaus so sein, dass man durch einen Führerscheinentzug seinen Arbeitsplatz gefährdet und es zu einem Verlust kommt.